🧭 FAQ – Häufige Fragen zum Entlastungsbudget 2025
1. Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget ist eine neue Pflegeleistung, die ab 1. Juli 2025 die bisher getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenführt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten damit ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro, das flexibel für Entlastung im Pflegealltag eingesetzt werden kann.
2. Warum wurde das Entlastungsbudget eingeführt?
Das neue Budget wurde geschaffen, um pflegende Angehörige zu entlasten und bürokratische Hürden zu senken.
Anstatt zwei getrennte Leistungen beantragen und abrechnen zu müssen, steht nun ein gemeinsames Budget zur Verfügung – einfacher, flexibler und übersichtlicher.
3. Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt das Entlastungsbudget bereits seit dem 1. Januar 2024.
Eine separate Antragstellung ist in der Regel nicht nötig – die Pflegekassen stellen das Budget automatisch bereit.
4. Wie hoch ist das Entlastungsbudget?
5. Wie beantrage ich das Entlastungsbudget?
6. Was passiert mit nicht genutztem Budget am Jahresende?
7. Gilt das Entlastungsbudget auch rückwirkend?
Leistungen, die vorher in Anspruch genommen wurden, werden anteilig auf das neue Budget angerechnet.
8.Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget dagegen dient der zeitweisen Ersatzpflege oder stationären Entlastung. Beide Leistungen können zusätzlich genutzt werden.
9. Welche Nachweise sind erforderlich?
10. Wie kann ich mich individuell beraten lassen?
Noch offene Fragen?
