Entlastungsbudget – Ihre neue flexible Pflegeunterstützung


Was ist das Entlastungsbudget?


Ab dem 1. Juli 2025 wird das bisher getrennte Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag – dem Entlastungsbudget – zusammengeführt. Das bedeutet: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten einen Betrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, den sie flexibel für beide Leistungen einsetzen können. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bzw. Jugendlichen bis 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024 mit einem Betrag von 3.386 Euro.


Warum wurde das Entlastungsbudget eingeführt?

Mehr Flexibilität: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können frei entscheiden, ob sie Mittel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen – je nach aktueller Situation.
Vereinfachung: Es entfällt die bisherige komplexe Übertragung bzw. Aufteilung zwischen den beiden Budgets.
Erhöhung des Budgets: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro stellt eine bessere Unterstützung dar als die vorher getrennten Beträge.
Unterstützt pflegende Angehörige: Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Vertretung brauchen – z. B. Urlaub, Krankheit oder private Auszeit – steht nun mehr Spielraum zur Verfügung. 

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt der Vorab-Anspruch ab 2024. Wichtig: Es ist keine separate Antragstellung für das Entlastungsbudget nötig – es steht automatisch zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch ist das Budget und wie darf es genutzt werden?

Höhe: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr ab 1. Juli 2025.

Nutzen: Frei kombinierbar für kurz- oder langfristige Entlastung durch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

Beispielrechnung: Wenn bereits Leistungen im ersten Halbjahr genutzt wurden, wird das bei 2025 angerechnet.





Noch fragen zum Entlastungsbudget? 

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(Fragen und Antworten)