Entlastungsbudget – Ihre neue flexible Pflegeunterstützung
Warum wurde das Entlastungsbudget eingeführt?
Mehr Flexibilität: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können frei entscheiden, ob sie Mittel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen – je nach aktueller Situation.
Vereinfachung: Es entfällt die bisherige komplexe Übertragung bzw. Aufteilung zwischen den beiden Budgets.
Erhöhung des Budgets: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro stellt eine bessere Unterstützung dar als die vorher getrennten Beträge.
Unterstützt pflegende Angehörige: Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Vertretung brauchen – z. B. Urlaub, Krankheit oder private Auszeit – steht nun mehr Spielraum zur Verfügung.
Wer hat Anspruch?
Wie hoch ist das Budget und wie darf es genutzt werden?
Höhe: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr ab 1. Juli 2025.
Nutzen: Frei kombinierbar für kurz- oder langfristige Entlastung durch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Beispielrechnung: Wenn bereits Leistungen im ersten Halbjahr genutzt wurden, wird das bei 2025 angerechnet.
Noch fragen zum Entlastungsbudget?
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(Fragen und Antworten)
